Nach der Einstufung der Gesamtpartei „Alternative für Deutschland“ (AfD) durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem sowie deren Beobachtung durch die Behörde ergibt sich auch auf kommunaler Ebene eine besondere Relevanz für die Zusammensetzung politischer Gremien.
Das bereits im Februar 2025 von netzpolitik.org veröffentlichte Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz* verweist mehrfach und namentlich auf die AfD-Mitglieder Petr Bystron und Bernhard Zimniok, die beide in München in der AfD aktiv sind.
Darüber hinaus bestehen enge personelle und öffentliche Verbindungen zwischen führenden Vertreterinnen der Münchner AfD und exponierten rechtsextremen Akteurinnen und Gruppen wie Karl Richter, Michael Stürzenberger, der Burschenschaft Danubia München, PEGIDA München und dem COMPACT Magazin. 
Wir bitten daher den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:
  
1. Liegen der Stadtverwaltung Informationen vor, dass einzelne Mitglieder des Stadtrates oder Mitarbeiterinnen von Stadträtinnen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen?
a. Falls die Stadtverwaltung darüber nicht direkt informiert wird, legen sie bitte dar, wann und wie städtische Stellen darüber informiert werden.
2. Inwiefern kann – im Falle einer bestehenden Beobachtung durch den Verfassungsschutz – die Vertraulichkeit nichtöffentlicher Sitzungen gewahrt werden? 
*: https://netzpolitik.org/2025/verdachtsfall-rechtsextremismus-wir-veroeffentlichen-das-1-000-seitige-verfassungsschutz-gutachten-zur-afd/#2021-02-22_BfV_AfD_Folgegutachten
							
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