Die Stadtverwaltung wird beauftragt eine unabhängige Beschwerde- bzw. eine Ombudsstelle für Fälle polizeilicher Übergriffe und Diskriminierungen (wie z.B. Racial Profiling) einzurichten.
Als Mindestanforderung sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Durch die Angliederung bei der Landeshauptstadt München wirkt die Polizeibeschwerdestelle unabhängig. Ihre Mitarbeiter*innenstehen in keinem institutionellen oder hierarchischen Verhältnis zu den von der Beschwerde betroffenen Polizeibeamt*innen, sondern unterstehen disziplinarrechtlich dem Oberbürgermeister.
- Ihre Aufgaben ist die unabhängige Untersuchung von individuellen Beschwerden und die konkrete Unterstützung von Betroffenen. Hierfür wird mit dem Polizeipräsidium München, der Staatsanwaltschaft München und der Landeshauptstadt eine entsprechend verbindliche Vereinbarung geschlossen.
- Grundlage für die Unterstützung der Beschwerdeführer*innen sind folgende:
a. Sie werden aktiv in das Beschwerdeverfahren einbezogen.
b. Alle Daten und Vorkommnisse werden von der Beschwerdestelle sensibel und vertraulich behandelt und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Beschwerdeführer*innen veröffentlicht oder weitergegeben werden.
Die o.g. Punkte gelten auch für Polizeibeschäftigte, die ihr Beschwerderecht bei der städtischen Beschwerdestelle in Anspruch nehmen.
Die Beschwerdestelle leistet zudem auch Aufklärungsarbeit zu den Befugnissen der Polizei.
Dem Stadtrat ist mindestens einmal im Jahr Bericht zu erstatten.
Die Möglichkeit, polizeiliches Verhalten und Agieren von unabhängiger Seite überprüfen zu las-sen, ist zentrales Gebot in einem Rechtsstaat. Die besondere Stellung der Polizei als bewaffnete Ordnungshüterin und Teil des staatlichen Gewaltmonopols erfordert in besonderer Weise die Möglichkeit, mögliches Fehlverhalten und Missbrauch unabhängig von polizeilichen Strukturen überprüfen zu lassen und ggf. anzuzeigen. München als größte Kommune in Deutschland hat hier eine besondere Vorbildfunktion und Sorgfaltspflicht.
Da die Stadt insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie durch das Infektions-schutzgesetz für Erlasse verantwortlich ist, deren Einhaltung durch die Polizei kontrolliert wird, muss die Stadt als Satzungsgeberin ihrer Verantwortung nachkommen und entsprechendem Fehlverhalten nachgehen, bzw. mögliche Rechtsbrüche selbst zur Anzeige bringen. Dies ist je-doch nur möglich durch eine unabhängige Beschwerdestelle.
Zahlreiche Fälle polizeilichen Fehlverhaltens in München haben in den letzten Monaten die Not-wendigkeit einer solchen unabhängigen Beschwerdestelle unterstrichen. Nicht nur für Be-schwerden von Bürger*innen, sondern auch für Angehörige der Polizei selbst ist ein unabhän-giger Beschwerdemechanismus selbstredend. Polizist*innen, die mit der Art von Ermittlungen, dem Umgang mit Zeugen und Beschuldigten oder anderen Verhaltensweisen im Rahmen der Polizeiarbeit nicht einverstanden sind, wenden sich jedoch aufgrund eines Corpsgeistes oder der ,Cop Culture' nicht an ihre Vorgesetzten. Sie müssen ebenfalls die Möglichkeit haben, au-ßerhalb der Institution Polizei ihre Beschwerden vorbringen zu können.
Der Behauptung des Bundesinnenministers, es gebe z.B. kein „Racial Profiling“ weil dies ja verboten sei, steht eine zunehmende Zahl von Berichten über derartige Fälle entgegen.
Die Antragsteller*innen selbst waren bereits häufiger Zeugen derartigen Verhaltens, zuletzt bei der Kundgebung der Corona-Leugner*innen auf der Theresienwiese. Zudem gibt es inzwischen zahlreiche dokumentierte Berichte über polizeiliche Übergriffe im öffentlichen Raum (Gärtner-platz, Englischer Garten, Isar).
Zusätzlich sei hier noch drauf verwiesen, dass es in den vergangenen Monaten mehrere Berichte über rechtsextreme Strukturen (wie z.B. Whatsapp-Gruppen) auch innerhalb der Münchner Polizei gegeben hat.
Marie Burneleit - Die PARTEI, Thomas Lechner - parteilos