Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mindestens fünf geeignete Freiflächen zu finden, auf denen kurzfristig eine minimale Infrastruktur geschaffen werden kann, die es ermöglicht, dass sich (vor allen Dingen junge) Menschen ohne Zwang zum Konsum im Freien in kleinen Gruppen versammeln können. Diese Flächen sollen insbesondere in der Nähe der sogenannten Hotspots geschaffen werden (z.B. Gärtnerplatz, Elisabethplatz, …)
Als Entlastung für den Gärtnerplatz könnten insbesondere folgende Flächen kurzfristig mit Toilettenwägen, Abfalleimern, einfachen Sitzgelegenheiten (z.B. aus Paletten) und ggf. ein paar Pflanzentrögen ausgestattet werden: Jakobsplatz/Ecke Unterer Anger, Herzog-Wilhelm-Straße hinter dem Sendlinger-Tor-Platz, Stephansplatz, Mariahilfplatz.
Corona-bedingt finden nach wie vor so gut wie keine Veranstaltungen statt. Insbesondere für
junge Menschen gibt es keinerlei Angebote. Auch sie gehören zu den Personengruppen, die durch diese Krise besonders benachteiligt sind (Homeschooling, erschwerte Prüfungsbedingungen, wenig Möglichkeiten zur kollektiven Freizeitgestaltung oder kulturellen Betätigung). Die Politik muss dringend dafür sorgen, dass hier nicht ein „abgehängter Jahrgang“ mit allen dabei möglichen negativen sozialen Begleiterscheinungen entsteht.
In Zürich wurde vor mehreren Jahren ein Konzept eingeführt, das niederschwellige nicht-
kommerzielle Partys für Jugendliche ermöglicht, in dem die Stadt EXPLIZIT Flächen ausweist, auf denen diese – unter gewissen Rahmenbedingungen – nunmehr erlaubt sind. Seither gibt es dort kaum noch Probleme mit illegalen Partys; der Drogenkonsum in diesem Bereich ist rückgängig und es ist eine neue junge subkulturelle Szene entstanden.
In München gibt es zahlreiche kleinere Partykollektive, die immer wieder in die Illegalität gedrängt werden. Die Anwendung der Prinzipien des Züricher Modells würde zum einen dazu beitragen, diese Gruppen zu entkriminalisieren und zum anderen einen konstruktiven Weg öffnen, die Corona-bedingten Einschränkungen beim Feiern/nichtkommerziellen Zusammenkommen (an der frischen Luft) zu lockern.
Ziel muss sein, überfüllte Plätze und Orte zu entlasten. Erreicht wird das durch Schaffung von „legalen“ Aufenthaltsorten, welche die Situation in sog. Hotspots entzerren können, so dass -unter Einhaltung der dann möglichen Abstandsregeln – der Spätsommer noch so lange wie möglich zum Aufenthalt im Freien genutzt werden kann, und zwar ohne restriktive Maßnahmen wie Platzsperrungen oder Alkoholverbote.
Diese Vorgehensweise kann man generell zur Schaffung von Aufenthaltszonen im öffentlichen Raum nutzen, die sich insbesondere an Menschen mit „kleinem Geldbeutel“ richten. Das ist sogar auf sehr großen Flächen denkbar: auf der Theresienwiese könnten z.B. kleinere Areale abgetrennt und gestaltet werden (analog zu Kunst im Quadrat). So kann man ggf. den Zugang zu einem oder anderen Areal vorübergehend sperren, wenn dieses zu voll ist, die Bürger*innen können aber immer entsprechend woanders hin umgeleitet werden.
Zusammengefasst: viele kleine Aufenthaltsflächen verhindern die Ansammlung von zu vielen Menschen an nur einem oder zwei sog. „Hotspots“. In kleineren Arealen ist die Einhaltung von Abstandsmaßnahmen besser zu gewährleisten und ggf. maßzuregeln, ohne ganze Plätze dafür sperren zu müssen.
Der Antrag ist auf Grund des Alkoholverbots und der steigenden Infektionszahlen dringend im Feriensenat am 04.09.2020 zu behandeln.
Marie Burneleit - Die PARTEI, Thomas Lechner - parteilos