1.Das städtische Grundstück an der Kattowitzer Straße 25 wird nach der Nutzung durch den Katastrophenschutz für KünstlerInnen als Kreativfläche genutzt. Die Hallen werden als Atelierräume ausgeschriebenundbevorzugt an einKollektiv oder eine Vereinigung vonKünstlerinnen oder Kreativschaffenden, die das Gelände gemeinsam neu transformieren und gestalten,in Selbstverwaltung vergeben.
2.Das leerstehende, städtische Wohngebäude auf dem Gelände wird umgehend zur Nutzung als Wohnraum für Auszubildende renoviert.
3.Die Brachflächen südlich des städtischen Geländes Kattowitzer Straße 25 werden –falls möglich– über die Stadt angemietet oder gekauft und für eine dauerhafte, quartiersbildende und kulturstiftenden Nutzung durch sogenannten „Wagenplätze“ zur Verfügung gestellt.
Zurück 20.05.21