Zurück 25.08.21

Massenhafter Verstoß gegen die PlakatierungsV – Ehrenerklärung jetzt unterzeichnen!

Antrag

Das Kreisverwaltungsreferat wird gebeten, die politischen Parteien, die nachhaltig gegen die Plakatierungsverordnung verstoßen, zu kontaktieren und aufzufordern, diese Plakate zu entfernen und ggf. Bußgelder zu verhängen. Zudem sollen die Parteien, die zur Bundestagswahl 2021 und folgenden Wahlen kandidieren, eine Ehrenerklärung unterzeichnen, dass die Plakatierungsverordnung eingehalten wird.

Begründung

In der Landeshauptstadt München gibt es Regeln, wie Plakate im öffentlichen Straßenbild aufgestellt werden dürfen. Dies dient zum einem der Verkehrssicherheit, aber zudem auch der Chancengleichheit unter den politischen Parteien. Es gibt aber auch politische Parteien, die gegen § 2 (2) in Kombination mit § 2 (3) und § 6 Unterpunkt 5 der PlakatV verstoßen, weil sie konkrete Örtlichkeiten mittels Veranstaltungsplakatierungen für Wahlen reservieren und somit hundertfach eine bußgeldbewerte Ordnungswidrigkeit begehen.

Auszug aus der Münchner PlakatierungsV in der Fassung vom 01.09.2019: § 2 Wahlen, Abstimmungen und politische Veranstaltungen (3) ... Eine konkrete Örtlichkeit darf in Summe nicht länger als insgesamt sechs Wochen durch eine politische Partei, eine Wählergruppe oder ein Aktionsbündnis belegt werden.
(4) Wenn für politische Veranstaltungen nach § 2 Abs. 2 plakatiert wird und sich unmittelbar danach Plakatierungen für Wahlen, Volks- und Bürgerbegehren, Volks- und Bürgerentscheide nach § 2 Abs. 1 anschließen, müssen die Plakatstandorte gewechselt werden. Es ist nicht gestattet, konkrete Örtlichkeiten mittels Veranstaltungsplakatierungen für Plakatierungen bei Wahlen, Volks- und Bürgerbegehren, Volks- und Bürgerentscheiden zu reservieren.
§ 6 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 28 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig5. entgegen der Vorschrift des § 2 Abs. 4 Plakatstandorte reserviert.

Vorschlag Ehrenerklärung PlakatierungsV
Hiermit erkläre ich als Bundestagsdirektwahlkandidatin / als politische Partei, die am Bundestagswahlkampf 2021 in Bayern teilnimmt und in München plakatiert, dass ich im Jahr 2021 nicht konkrete Örtlichkeiten nach einer Veranstaltungsankündigung dazu genutzt habe, um politische Plakate für die Bundestagswahl 2021 nach zu plakatieren.

Initiative

Marie Burneleit - Die PARTEI

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