Zurück 15.12.21

Konsumverbot in der Innenstadt

Antrag

Die Allgemeinverfügung (A.z.V. zu Alkoholverbot in der Münchner Innenstadt) wird folgendermaßen erweitert:

Ein AlkoholKonsumverbot wird für folgende öffentliche Verkehrsflächen der Münchener Innenstadt täglich in der Zeit von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr festgelegt: Sendlinger-Tor-Platz, Viktualienmarkt, Schützenstraße und die Fußgängerzone in der Altstadt inklusive der folgenden angrenzenden Straßen: Tal (im Bereich der Hausnummern 1 bis 48), Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt, Rindermarkt, Viktualienmarkt, Dienerstraße, Schrammerstraße und Landschaftstraße.


Begründung

Es wäre absolut unverständlich, einerseits den Christkindlmarkt wegen Corona abzusagen, aber gleichzeitig den AlkoholKonsum auf den stark frequentierten Flächen in der Innenstadt weiter zuzulassen. Deshalb sprechen wir jetzt in enger Abstimmung mit der Polizei für die Fußgängerzone und den Viktualienmarkt ein Alkoholkonsumverbot allgemeines Konsumverbot aus. In Bayern wie auch in München ist seit Mitte Oktober ein deutlicher Anstieg der Meldefälle von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu beobachten. Bayern hat derzeit nach Angabe des RKI eine 7-Tages-Inzidenz von 526,4 (Stand: 06.12.2021) und liegt damit auf dem 6. Platz der Bundesländer mit den höchsten Inzidenzen.

Initiative

Marie Burneleit - Die PARTEI

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