Zurück 12.04.21

Kommunaler Schutz vor Katzenjammer

Antrag

  Die LHS München prüft nach § 13b TierSchG die Regulierung der Katzenpopulation im Stadtgebiet. Hierzu wird die verpflichtenden Sterilisationen, Kastrationen und das Kennzeichnen aller Katzen im Stadtgebiet genutzt, eine sogenannte Katzschutzverordnungwie sie in andern Städten bereit umgesetzt wird.
Zur Erhebung der Münchner Katzenpopulation werden der Münchner Tierschutz e.V.(Tierheime), Tierschutzvereine und Tierärzte angesprochen.

Begründung

Seit 2018 wurde der § 13b in das Tierschutzgesetz aufgenommen. Dadurch haben Kreise und kreisfreie Städte die Möglichkeit die regulierenden Maßnahmen selbst zu definieren. Dadurch ist die LHS verpflichtet, dies zu prüfen und bei entsprechenden Ergebnissen einzugreifen. Streunende und verwilderte Katzen können ein großes Problem darstellen. Nicht nur können diese Katzen sich stark vermehren und so in hoher Anzahl auftreten, sie können auch eine Vielzahl von Pathogenen übertragen. Diese Pathogene sind nicht nur für Tiere, sondern auch für Menschen eine große Gefahr. Zu den möglichen auf Menschen übertragbaren Krankheiten gehört die Katzenkratzkrankheit, Tollwut und Toxoplasmose. Vor allem Toxoplasmose ist stark problematisch, da sie zu Fehlgeburten führen kann.

Initiative

Marie Burneleit - Die PARTEI

Stichwörter

Externer Link