Der Altstadtring ist komplett durch eine sechsspurige Autobahn zu ersetzen (siehe Grafik 1). Sämtliche Grundstücke innerhalb des Altstadt-Ringes sind zu enteignen, zu planieren und in Parkplätze umzuwandeln. Geschäfts- und Verwaltungsgebäude ausgenommen, die ihren Betrieb auf „Drive-Through“ umstellen.
Es gilt Schrittgeschwindigkeit für Radfahrerinnen und Fußgängerinnen, Kraftfahrzeuge haben Vorfahrt, SUVs haben Extra-Vorfahrt und alle sind von jeglichen Geschwindigkeits-beschränkungen befreit. Nichtkraftfahrerinnen dürfen den Bereich Mo-Fr von 9 Uhr bis 11 Uhr nutzen. Die Zufahrt in den Bereich ist außerhalb dieser Zeiten nur mit Kraftfahrzeug gestattet. Eine zentrale Großtankstelle stellt die Versorgung der Kraftfahrerinnen mit genug Diesel und Benzin kostenlos sicher. Landes- und bundesrechtliche Bestimmungen, die dieser Umgestaltung entgegenstehen könnten, sind im Interesse der Bürgerinnen und der Umwelt durch entsprechende Änderungen infolge Initiativen von Politik und Verwaltungsspitze umgehend zu ändern.
Zurück 07.09.22