Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Fachstelle Moderation der Nacht für städtische Grünflächen und weitere Flächen, vor allem auch in siedlungsarmen Randgebieten, Immissionsschutzgutachten für nicht kommerzielle Veranstaltungen zu erstellen (anhand des Beispiels Leipzig¹). Anhand der Gutachten werden bis Mai 2023 vereinfachte online Antragsverfahren (auch hier Beispiel Leipzig¹) und Steckbriefe der Flächen mit allen notwendigen Fakten für nicht-kommerzielle Veranstaltungen, auch für über 22.00 Uhr hinausgehende„seltene Veranstaltungen“ erstellt und veröffentlich.
Was von unserer Fraktion bereits mehrfach in Anträgen und Anfragen versucht wurde, hat Leipzig einfach mal gemacht. Ausgewählte Grünanlagen und städtische Flächen mit einem Immissionsschutzgutachten ausstatten, Steckbriefe pro Location erstellen und ein Antragsformular über die Website. Zack - fertig ist eine einfache Umsetzung von den seit 2 Jahren verstärkt durch Corona und auch davor schon geforderten Freiflächen für nicht kommerzielle Veranstaltungen. In Leipzig wird hier bezüglich des Lärms in der Freizeitlärmrichtline² eine Sonderfallbeurteilung gemäß einer „seltenen Veranstaltung“ aufgeführt: „Bei Veranstaltungen im Freien und/oder in Zelten können die unter Ziffer 4.1 bis 4.3 genannten Immissionsrichtwerte mitunter trotz aller verhältnismäßigen technischen und organisatorischen Lärmminderungsmaßnahmen nicht eingehalten werden.“
1 https://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/parks-waelder-und-friedhoefe/parks-und-gruenanlagen/veranstaltungsflaechen
2 https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/freizeitlaermrichtline_1503575715.pdf
Marie Burneleit - Die PARTEI