Die Verwaltung wird beauftrag darzustellen, wie genau nicht-kommerzielle Veranstaltung in einer Grünanlage angemeldet werden können und welche Hürden zu überwinden sind. Weiter legt die Verwaltung dar welche Möglichkeiten es gibt diesen Anmeldeprozess zu beschleunigen und hinsichtlich einer einfacheren Vergabe zu optimieren.
Auf unseren Antrag „Erweiterung Grünanlagensatzung“ (Antrag Nr. 20-26 / A 01552) vom 16.06.21 wurde uns geantwortet, dass es grundsätzlich möglich ist innerhalb von städtischen Grünanlagen nicht-kommerzielle Musikveranstaltungen anzumelden, wenn alle behördlichen Hürden gemeistert werden und es zu einer positiven Anhörung des jeweiligen Bezirksausschusses kommt. Die Antwort kommt also zu dem Schluss, dass die Grünanlagensatzung nicht optimiert werden müsste. Durch die Vielzahl aufgezählter Hürden und teilweise ineinander verschränkten Vorschriften ist aus der Antwort leider kein klar erkennbarer Weg hin zu einer erfolgreichen Genehmigung nachvollziehbar. Im Sinne einer transparenten, bürgerinnenorientierten Verwaltung muss hier eine klarere Handlungsanweisungen ausgearbeitet werden. Wir sollten immer daran denken, dass die Verwaltung für die Bürgerinnen da ist und nicht die Bürgerinnen für die Verwaltung. Deswegen müssen bestehende Verwaltungsgänge hinterfragt und optimiert werden. Dieser Prozess kann nur von innen erfolgen und dieser Antrag soll dies anstoßen.
Marie Burneleit - Die PARTEI