Im Rahmen der Antragsstellung zur Sportförderung müssen Antragsstellende darlegen, inwieweit der Verein antirassistisch, diskriminierungsfrei, inklusiv und geschlechtergerecht arbeitet.
Der antragsstellende Verein ist außerdem verpflichtet, die Zusammensetzung der Mitgliederstrukturen bei der Antragsstellung mit anzugeben (Geschlecht, Alter, Mitglieder mit Handicap).
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