Zurück 28.04.22

Branntweinmonopol 2 – Bebauungsplanverfahren für das Areal – westlicher Teil

Antrag

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. für das westliche Areal des im Münchner Stadtgebiet Berg am Laim liegende ehemalige Brantweinmonopolgelände wird ein Bebauungsplan aufgestellt, mit dem unter anderem die sozio-kulturelle Nutzung für das Stadtviertel und Quartier berücksichtigt wird.
  2. Sofern erforderlich wird zur Sicherung der Planung nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des o.g. Gebietes eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

Begründung

Bereits 2017, also lange bevor die Stadt das Areal überhaupt verhandelt oder gekauft hat, wurde per Stadtratsbeschluss festgelegt, dass das östliche Areal für ein Berufsschulzentrum und das westliche für ein Verwaltungsgebäude des Kommunalreferats genutzt werden soll. Diese first come, first serve Mentalität entspricht nicht den Ansprüchen an eine transparente Beteiligungsstruktur der Münchner*Innen. Wie auch schon im Bezirksausschuss deutlich formuliert, fehlt es im Quartier an grünen, sozio - kulturellen Flächen der Begegnung. Diese Forderungen müssen dringend mit dem Bebauungsplan für das westliche Areal nachbearbeitet werden.

Initiative

Marie Burneleit - Die PARTEI

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