1. Der Arbeitskreis Prostitution wird umbenannt in Arbeitskreis Sexarbeit.
2. Der Arbeitskreis öffnet sich für Vertreter*Innen des Stadtrates.
Zurück 14.09.21
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1. Der Arbeitskreis Prostitution wird umbenannt in Arbeitskreis Sexarbeit.
2. Der Arbeitskreis öffnet sich für Vertreter*Innen des Stadtrates.
Zu 1.
„Sexarbeit bezeichnet eine konsensuelle sexuelle oder sexualisierte Dienstleistung zwischen volljährigen Geschäftspartner_innen gegen Entgelt oder andere materielle Güter (vgl. u. a. Schuster, Sülzle & Zimowska, 2010). Der Begriff Sexarbeit wird auf verschiedene Weisen verwendet. Im weiteren Sinne handelt es sich um einen Oberbegriff für sämtliche Formen sexueller und erotischer Arbeit. Prostitution, also die explizit körperliche „Ausübung, Erduldung und Stimulation von sexuellen Handlungen gegen Entgelt“ (Zurhold, 2002, S. 105) stellt damit einen Teilbereich von Sexarbeit dar.“ ¹
Zu 2.
Der einberufene Arbeitskreis besteht nicht nur aus Teilnehmenden der Verwaltungsebene, sondern auch aus Vertretungen von externen Stellen, wie z.B. des Polizeipräsidiums Münchens und Münchner Beratungsstellen. Somit ist eine Öffnung raus aus der Verwaltungsebene längst geschehen. Stadträt*Innen der Landeshauptstadt München und Stadträtinnen der Gleichstellungskommission Frauen haben ein berechtigtes, politisches Interesse, den Diskussionen in diesem Arbeitskreis zu folgen und werden ergo als Teilnehmende zugelassen.
1. https://gender-glossar.de/glossar/item/58-sexarbeit
Marie Burneleit - Die PARTEI