Das Alkoholverbot aufgrund der Corona Pandemie wird mit sofortiger Wirkung aufgehobenund die Allgemeinverfügung dahingehend geändert.
Zurück 08.06.21
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Das Alkoholverbot aufgrund der Corona Pandemie wird mit sofortiger Wirkung aufgehobenund die Allgemeinverfügung dahingehend geändert.
Niedrige Inzidenzen, steigende Impfquoten, kein Katastrophenfall mehr in Bayern: es wird Zeit das aus der Not heraus umgesetzte, erweiterte Alkoholverbot in München aufzuheben. Am Viktualienmarkt, Gärtnerplatz und Wedekindplatz wird das Alkoholverbot aufgehoben. Aufgrund der Öffnungen von Innen- & Außengastronomie, umliegend dieser Plätze, wird sich die Nutzung vor Ort deutlich entzerren.
Ein Alkoholverbot ist nicht mehr notwendig, wenn zehn Meter weiter in den Scharnigärten und Gastronomien Alkohol ohne Beschränkung konsumiert werden kann.
Marie Burneleit - Die PARTEI