Zurück 29.06.21

1. Intersektionelle Bildungsarbeit – Verpflichtende Freistellung an Münchner Schulen

Antrag

Die Mädchen*- und Jungen*beauftragten an Münchner Schulen werden nicht mehr nur auf freiwilliger Basis, sondern verpflichtend für ihre Arbeit als Mädchen*- und Jungen*beauftragten freigestellt. Die beauftragten Personen* werden dazu verpflichtet ihre Beratungstätigkeiten und Projekte im Rahmen ihrer pädagogischen Gleichstellungstätigkeiten zu dokumentieren und einmal jährlich der zuständigen Fachkraft im Referat für Bildung und Sport zu übermitteln.

Begründung

„An allen städtischen Realschulen, Schulen besonderer Art und Gymnasien sind Mädchen- und Jungenbeauftragte eingesetzt. Für diese Tätigkeit können die Schulen Anrechnungsstunden aus ihrem Pool vergeben. Die Verteilung der Stunden dieses Pools obliegt der Schulleitung.“1 Damit die Arbeit der Mädchen*- und Jungen*beauftragten ein feste Verankerung in der schulischen Bildung erfährt, müssen diese Stunden zu Pflichtstunden ausgeweitet werden. Es kann nicht von Lehrkräften erwartet werden, dass sie zusätzlich zu ihrer normalen Arbeit als Lehrkraft noch mehrere Stunden in der Woche in ihrer Freizeit wichtige pädagogische Arbeit leisten.

Initiative

Marie Burneleit - Die PARTEI

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