Für Erklärung zur Angabe des Geschlechts und zu Vornamen nach § 45 b PStG, somit der Eintragung der geschlechtlichen Identität divers oder die Änderung der geschlechtlichen Identität auf Grund von körperlichen Varianten der Geschlechtsentwicklung, werden auf dem Standesamt der Stadt München keine Beglaubigungsgebühren mehr erhoben.
Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, dem Stadtrat die Kosten dafür darzustellen und die notwendigen Mittel im Haushalt anzumelden.
Menschen mit der Geschlechtsidentität divers und nonbinär oder Menschen, die die Änderung des bestehenden Geschlechtseintrages beantragen, müssen derzeit Gebühren von 30-60€ zahlen. Um jede finanzielle Hürde abzubauen und im Rahmen der Anerkennung aller geschlechtlichen Identitäten halten wir es für angebracht, keine Gebühren für die Erklärung zur Angabe des Geschlechts und zu Vornamen mehr zu erheben.
Damit setzt die Stadt München ein weiteres Zeichen für vielfältige, geschlechtliche Identitäten.
Marie Burneleit - Die PARTEI