Zurück 19.09.25

Verbot eines öffentlichen Fassanstichs durch den OB-Kandidaten Clemens Baumgärtner sowie Verhängung eines Hausverbots auf dem Gelände der Theresienwiese

Antrag

Das Referat für Arbeit und Wirtschaft untersagt dem Oberbürgermeisterkandidaten Clemens Baumgärtner, im Rahmen des Münchner Oktoberfestes auf dem Gelände der Theresienwiese einen eigenen Fassanstich vorzunehmen. Für den Fall der Zuwiderhandlung ist ein Ordnungsgeld zu verhängen. Aufgrund des bewussten Verstoßes gegen die „Oktoberfestverordnung 130 Stadtrecht“ wird gegen Herrn Clemens Baumgärtner ein lebenslanges Hausverbot auf dem Gelände der Theresienwiese verhängt.

Begründung

Nach § 4 Abs. 3 der „Oktoberfestverordnung 130 Stadtrecht“ ist das Anbieten gewerblicher Leistungen sowie Werbung unzulässig.
Laut Berichterstattung mehrerer Medien (u. a. Abendzeitung, t-online, csu.de) beabsichtigt Herr Baumgärtner, parallel zum offiziellen Anstich des amtierenden Oberbürgermeisters einen eigenen Fassanstich durchzuführen. Ein solcher Auftritt ist als politische Werbung vor der anstehenden Kommunalwahl zu werten und damit unzulässig. Herr Baumgärtner ist als ehemaliger Wirtschaftsreferent und Wiesn-Chef mit den Regelungen bestens vertraut. Sein Verhalten stellt eine bewusste Missachtung der Rechtsordnung dar. Zur Wahrung der Integrität und Neutralität des Oktoberfests ist ein konsequentes Vorgehen zwingend erforderlich. Das Oktoberfest ist eine Traditionsveranstaltung von internationaler Bedeutung. Ein Missbrauch der Bühne für persönliche politische Zwecke schadet dem Ansehen der Stadt und unterläuft die geltende Rechtslage. Zum Schutz der Rechtsordnung und der Glaubwürdigkeit der Stadt München ist unverzüglich einzuschreiten.

Initiative

Marie Burneleit

Stichwörter

Externer Link